Nein… ich meine nicht eine der zahlreichen anonymen Meldestellen, die seit einiger Zeit wie die Pilze aus dem Boden schießen und dabei Dinge erfassen, die oftmals nicht einmal strafbar oder ordnungswidrig sind. Also nicht die Portale, die oft von NGO (wobei das „N“ meist fraglich ist, bei einer finanziellen Unterstützung aus der Staatskasse) betrieben werden, um „Hass und Hetze“ zu bekämpfen. Nö… wow… es gibt jetzt auch so ein Portal, um den illegalen Handel bzw. den Handel mit illegalen Dampf-Produkten zu bekämpfen…

Nein… ich meine nicht eine der zahlreichen anonymen Meldestellen, die seit einiger Zeit wie die Pilze aus dem Boden schießen und dabei Dinge erfassen, die oftmals nicht einmal strafbar oder ordnungswidrig sind. Also nicht die Portale, die oft von NGO (wobei das „N“ meist fraglich ist, bei einer finanziellen Unterstützung aus der Staatskasse) betrieben werden, um „Hass und Hetze“ zu bekämpfen.
Nö… wow… es gibt jetzt auch so ein Portal, um den illegalen Handel bzw. den Handel mit illegalen Dampf-Produkten zu bekämpfen:
Vape-Kontrolle (
arch)

Eingerichtet wurde es von einem Händlerverband, nämlich dem
BVTE (Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse).
Grundsätzlich begrüße ich es, dass dieser Handel staatlich verfolgt und sanktioniert wird. Mit dem Schutz der Jugend werden immer mehr tatsächliche oder geplante Einschränkungen begründet. Und das, obwohl es gar nicht notwendig ist. Gesetzlich ist alles fein geregelt, um die Jugend zu schützen.
Kann jeder nachlesen… im JuSchG… Paragraf 10… die Abgabe an Minderjährige ist verboten und kann mit Bußgeldern (§ 28) geahndet werden.
Das Problem ist also nicht, dass man die Produkte und den Handel damit noch weiter einschränken müsste, um die Jugend zu schützen… nein, das Problem ist, dass die Überwachung quasi nicht stattfindet und damit der verbotene Verkauf an Minderjährige nicht sanktioniert und unterbunden wird.
Die Verfolgung findet nicht wirklich statt.
Und das gilt auch für den Handel mit illegalen Produkten… also Produkten, die innerhalb der EU oder Deutschlands gar nicht gehandelt werden dürfen, weil sie den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.
Auch wenn ich viele der gesetzlichen Vorgaben für die Produkte für absoluten Schwachsinn halte, etliche davon auch nicht auf wissenschaftlicher Grundlage basierend eingeführt wurden (sondern eher so erscheinen, als ginge es ums Drangsalieren), ist es aber so, dass es Gesetz ist. Und deshalb sind Verstöße auch zu unterbinden und zu ahnden.
Trotzdem gibt es einen florierenden Handel mit nicht legal handelbaren Produkten. Nur… halt auch wieder keine Verfolgung.
Und nun dachte sich der BVTE, dass man da was machen sollte. Anstatt sich selbst darum zu kümmern, mit Abmahnungen und ggf. Anzeigen bei der zuständigen Behörde, wollen sie „die Bürger“ zu Hilfssheriffs machen und die lästige Aufgabe an die Allgemeinheit übertragen.
Der richtige Weg wäre es vielleicht noch, die Allgemeinheit darauf aufzurufen, die Augen bezüglich solcher Verstöße offen zu halten und dann selbst direkt bei einer staatlichen Stelle eine Anzeige zu erstatten, wenn man der Meinung ist, einen Verstoß erkannt zu haben.
Damit aber möglichst viele mitmachen, will der BVTE die Sache so einfach wie möglich machen. Und drum das „Meldeportal“.
Damit erhebt sich das BVTE selbst zu einem Teil der staatlichen Ordnungswidrigkeitenverfolgung. Vor allem aber erheben sie Daten! Daten über die Hinweisgeber (sofern echt) und Daten über die Betroffenen… also die Shops, die angezeigt werden sollen. Die Begründungen für die Datenerhebung über den Betroffenen sind dabei schwammig und weit ausgelegt, wie bei den meisten meldeportalen. Aber das nur am Rande erwähnt.
Aber wie läuft das nun ab?
Nach Aufruf des Portals kann man wählen, ob man einen Verstoß gegen das JuSchG oder den Handel mit nicht zugelassenen Produkten melden möchte.
Man gelangt dann zu einem Eingabeformular.
Vorweg: Derzeit kann man nur Verstöße in Berlin und Hamburg melden. Es ist aber geplant, die Regionen (Bundesländer) auszuweiten und man ist wohl bestrebt, es flächendeckend deutschlandweit anzubieten.
In beiden Fällen jedenfalls muss man das Bundesland auswählen.
Danach muss der Verstoß eingegeben werden… also ausgewählt. Entweder „Abgabe von E-Zigaretten/Vapes an Personen unter 18 Jahren“ oder „Abgabe von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren“. Das war es. Nix Konkretes. Einfach nur die (vermeintliche) Tatsache.
Dann folgt die Abfrage vom Namen des Shops, sowie dessen Anschrift.
Und schließlich „persönliche Angaben“ des Hinweisgebers. Wobei hier nur die Angabe des Vor- und Familiennamens, sowie einer Mailadresse verbindlich sind.
Nun kann das BVTE nicht überprüfen, ob es den „Max Mustermann“, wie sich der Hinweisgeber nennt, auch wirklich gibt. Und die Überprüfung der Mail-Adresse (sofern sie überhaupt stattfindet… ich hab es nicht ausprobiert) ist heute auch absolut anonym möglich… es gibt genügend Dienste, welche eine anonyme „Einmal-und-dann-wegwerf-Mailadresse“ für solche Zwecke anbieten.
Schließlich nur noch zwei Häkchen setzen (Datenschutz und Rechtsbelehrung über falsche Verdächtigung)… und ab geht die Angelegenheit.
Die Meldung vom Handel mit nicht zugelassenen Produkten unterscheidet sich nur durch die Auswahl des Grundes für die Meldung… Steuern, Füllmenge, fehlende Kennzeichnungen…
Sonst auch wieder nix.
Das Portal gibt also der Ermittlungsbehörde gar nix mit. Die muss sich dann an den Hinweisgeber wenden (muss!). Und wenn da nix kommt, dann ist es fraglich, ob sie die Sache gleich wieder einstellen oder doch mal nachschauen. Was bleibt ist, dass der Shop bei der Behörde auf dem Schirm ist… unabhängig davon, ob es tatsächlich einen Verstoß gab, oder nicht. Wenn nun etliche Meldungen über einen Shop eingeben, wird die Behörde wohl doch einmal tätig werden. Auf Zuruf quasi. Auf Zuruf, der von einem Händlerverband ermöglicht und gefördert wurde. Auf Zuruf ohne Fleisch an den Knochen.
Bei den illegalen Produkten besteht zumindest die begründete Hoffnung, dass es da echte schwarze Schafe erwischt, denn die Produkte müssen ja im Laden sein. Beim Jugendschutz müsste die Behörde dann zufällig einen illegalen Verkauf beobachten oder die Vernachlässigung der Altersüberprüfung durch Testkäufe selbst bestätigen. Damit ist der Behörde aber nicht geholfen, denn gerade daran, bzw. an der fehlenden Möglichkeiten einer dichten Überwachung scheitert die Durchsetzung des Gesetztes ja auch ohne Denunziationsportal schon.
Was mit dem Portal aber geliefert wird, ist eine „Waffe“. Für konkurrierende Händler, für ANTZ und für Menschen, die Freude daran haben, andere zu ärgern oder anzuscheißen. Effektiv erreicht wird damit nichts. Es ist ein Feigenblatt eines Händlerverbands, um sich seriös zu geben: „Schaut nur, wir tun doch was!“
Wenn sie wirklich etwas tun wollten, dann würden sie sich auch selbst auf die Suche begeben und halbwegs beweissicher Verstöße feststellen und anzeigen. So aber ist das wertlos und nur PR.
Und widerliche PR. Denunziantentum ist eine widerwärtige Sache. Bah!Vor allem fällt auf, dass sich die Angelegenheit auf den stationären Handel.. also auf „Offis“ beschränkt. Die wirklich große Zahl von Zuwiderhandlungen findet aber gerade auch im Online-Handel statt. Und da wäre es – auch für einen Verband – sehr einfach, das ohne großen Aufwand beweissicher zu melden. Das interessiert aber wohl nicht wirklich.
Suppe versalzen?Nun könnten, insbesondere die stationären Händler dem BVTE die Suppe aber auch schön versalzen! Und ich würde mich freuen, wenn das geschehen würde. Jeder hat nämlich das Recht, gemäß der DSGVO Auskunft über erhobene Daten und über deren Verarbeitung anzufordern. Und jeder hat das Recht auf Datenkorrektur, ggf. auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Wenn genügend Händler (nicht nur der Fachhandel) regelmäßig Anfragen stellen (jede Woche z.B.), dann kommt das BVTG bald zu nix anderem mehr, als solche Anfragen zu beantworten. Und tun sie da nicht oder reden sie sich mit fadenscheinigen Begründungen raus, dann schnell mal eine Beschwerde beim Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einreichen. Tja… so könnte die Sache zum Bumerang werden.
Mein Appell an die Verbände insgesamt: Kümmert Euch SELBST darum! Wofür seid Ihr denn sonst da? Ein Meldeportal zu erstellen, ist armselig. Der Hintergedanke ist wohl, dass Ihr keine Arbeit damit habt. Wenn Ihr Euch damit mal nicht täuscht.