Der elektronischen Patientenakte (ePA 3.0) muss vor dem 15.01.2025 widersprochen werden, sonst wird automatisch für Krankenversicherte eine elektronischen Patientenakte angelegt und geführt. Nach dem ich die Information aus Fachbeiträgen (Links siehe unten) gelesen habe, gab es für mich nur eine Konsequenz: Widerspruch einlegen
View article
View summary
https://bsky.app/profile/tagesschau.bsky.social/post/3lfqv63mokz25Kritik an der ePa in diesem Tagesschau-Beitrag leider total unterbelichtet!
Widerspruchstermin bis 15.01.2025 verpasst? Dann wurde die ePa bereits angelegt.
Jetzt einfach widersprechen:
https://widerspruch-epa.de/widerspruchs-generator/Mehr Infos:
https://klacker.org/articles/thb-media/da12f8b1-2426-4429-b426-52edbdf5821dTerminsache ePA 3.0: Lauterbachs Deal kurz vor Ladenschluss
Der elektronischen Patientenakte (ePA 3.0) muss vor dem 15.01.2025 widersprochen werden, sonst wird automatisch für Krankenversicherte eine elektronischen Patientenakte angelegt und geführt. Nach dem ich die Information aus Fachbeiträgen (Links siehe unten) gelesen habe, gab es für mich nur eine Konsequenz: **Auf der Webseite meiner Krankenkasse Widerspruch einlegen** (geht auch nach dem 15.01.2025, z.B. hier: https://widerspruch-epa.de/widerspruchs-generator/).Die ePA verspricht viel und hält noch sehr wenig. Die Bedingungen und die Software sind nicht ausgereift. Risiken überwiegen mögliche Vorteile. Die Datensicherheit ist mangelhaft und die Regelung der Datennutzung aus meiner Sicht katastrophal. Die Vorteile für Gesundheit und Wissenschaft sind in vielen Bereichen sehr fraglich. Sicher großen Nutzen ziehen die kommerziellen Dritt-Nutzer der Daten, die dann EU-weit und in der Folge auch US-Firmen zur Verfügung stehen. Dass beim heutigen Stand des Umgangs mit Big Data und KI eine personalisierte Profilierung der Daten vermieden werden kann, darf bezweifelt werden. Den dies ist schließlich das profitabelste Geschäftsmodell der Techgiganten.
(→
https://www.blaetter.de/ausgabe/2025/januar/epa-fuer-alle-datengold-fuer-wenige)
Die Blätter, Januar 2025, von Ulrike Baureithel»[Blätter für deutsche und internationale Politik](
https://www.blaetter.de/ueber-die-blaetter)«
*Aussage von Gesundheitsminister Karl Lauterbach
27.12.2024, Talk mit Martin Tschirsich and Bianca Kastl auf dem Kongress 2024 das Chaos Computer Clubs Hamburgca. 59 Min. Video und Audio (DE, EN) auch mit Download.
ePa 3.0: Von der einzelnen Patientenakte bis zu allen 70 Millionen Patientenakten war bisher alles mit sehr geringem bis geringem Aufwand von außen an- und zugreifbar. Standards wurden z.T. reduziert.
Die Prozesse während der ganzen Lebenszeit der ePa müssen vertrauenswürdig werden, sind es aber derzeit nicht.
(→
https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-3-0-Versicherte-wissen-nicht-was-auf-sie-zukommt-10184211.html?seite=all%29 Heise Online, 01.12.2024, 20:16 Uhr, Lesezeit: 14 Min., von Marie-Claire Koch.Der Start der elektronischen Patientenakte 3.0 wird begleitet von Ungewissheit und ethischen Bedenken. Risiken überwiegen mögliche Vorteile, so Experten. Bei der neuen Version der elektronischen Patientenakte (ePA 3.0) gibt es viele Unklarheiten – nicht nur hinsichtlich des angekündigten Starttermins, wie die Teilnehmer der zehnten Kongressveranstaltung der Freien Ärzteschaft in Berlin befanden. Die ePA sei bisher nicht funktionsfähig, solle aber für 70 Millionen Patienten ausgeliefert werden. Der Begriff "dunkelgrüne Bananensoftware", die in Praxen reifen soll, sei daher ziemlich treffend.
(→
https://stiftungdatenschutz.org/veroeffentlichungen/datenschutzwoche/detailansicht/datenschutzwoche-vom-2-dezember-2024-538)
DatenschutzWoche vom 2. Dezember 2024, Datenschutzwoche #162, Stiftung DatenschutzÄrztinnen und Ärzte in Krankenhäusern und Praxen sollen künftig digitale Dokumente in der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 ablegen. Bereits ab dem 15. Januar 2025 starten in einigen Bundesländern Testläufe.Derzeit gibt es eine Vielzahl von Kritikpunkten: der Zugriff von Apotheken und Versandapotheken auf sensible Patientendaten; die Frage, ob die (gesetzlich) Versicherten umfassend über die Risiken informiert werden; das Opt-Out-Verfahren, in dem die Betroffenen der Einführungen für sich widersprechen müssen; sowie Aspekte der ärztlichen Schweigepflicht. Auch die Datensicherheit ist nicht umfassend gewährleistet.
Rheinländer, Informatiker, Demokrat. MdB 2000-2019, Parlamentarischer Staatssekretär a.D., Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D., Mastodon: [@Ulrich Kelber](→ https://bonn.social/@ulrichkelber)30.11.2024: →
https://bonn.social/@ulrichkelber/113571521675563574Ich habe bisher kein „Aufklärungsschreiben“ einer gesetzlichen Krankenkasse zum Widerspruchsrecht bei der ePA gesehen, dass fair oder wenigstens ausreichend informiert, ...Kommentar: Die elektronische Patientenakte (ePA) – Datenschutz und medizinische Versorgung im Spannungsfeld
(→
https://www.kuketz-blog.de/kommentar-die-elektronische-patientenakte-epa-datenschutz-und-medizinische-versorgung-im-spannungsfeld/)
Kuketz-blog.de 20. OKTOBER 2024, Gastkommentar